N E U:Verlegung Betriebshof RNV: Unterschied zwischen den Versionen
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<span class="author-a-z77zoz65zb7z86zoz66zz80zz67zz122zoffui">Von RNV, Stadtverwaltung (Quellen?) und einem Teil der Bürger wird aktuell die Verlegung auf die Ochsenkopfwiese (Zugang von Bergheim aus über die Gneisenaustraße) favorisiert. Neben den betrieblichen Vorteilen für die RNV während des Baus gegenüber dem Neubau am bestehenden Standort bestünde so zukünftig die Möglichkeit, auf dem bestehenden Standort Wohnraum und zentrale Einrichtungen für Bergheim zu entwickeln. Nach dem Scheitern der Planung auf dem bestehenden Standort und der Thematisierung eines möglichen Neubaus auf der Ochsenkopfwiese stehen aktuell wieder die zwei Alternativen "Neubau auf Ochsenkopfwiese" oder "Sanierung Bestandsgebäude" zur Debatte. Vor der Standortentscheidung im Februar 2018 wird mithilfe eines Bürgerbeteiligungsprozesses ein Entwicklungskonzept für Bergheim-West erarbeitet, in dem die Standortentscheidung vor dem Hintergrund übergeordneter städtebaulicher, sozialräumlicher, verkehrstechnischer und ökologischer Fragestellungen und Lösungsansätze diskutiert werden soll.</span> | <span class="author-a-z77zoz65zb7z86zoz66zz80zz67zz122zoffui">Von RNV, Stadtverwaltung (Quellen?) und einem Teil der Bürger wird aktuell die Verlegung auf die Ochsenkopfwiese (Zugang von Bergheim aus über die Gneisenaustraße) favorisiert. Neben den betrieblichen Vorteilen für die RNV während des Baus gegenüber dem Neubau am bestehenden Standort bestünde so zukünftig die Möglichkeit, auf dem bestehenden Standort Wohnraum und zentrale Einrichtungen für Bergheim zu entwickeln. Nach dem Scheitern der Planung auf dem bestehenden Standort und der Thematisierung eines möglichen Neubaus auf der Ochsenkopfwiese stehen aktuell wieder die zwei Alternativen "Neubau auf Ochsenkopfwiese" oder "Sanierung Bestandsgebäude" zur Debatte. Vor der Standortentscheidung im Februar 2018 wird mithilfe eines Bürgerbeteiligungsprozesses ein Entwicklungskonzept für Bergheim-West erarbeitet, in dem die Standortentscheidung vor dem Hintergrund übergeordneter städtebaulicher, sozialräumlicher, verkehrstechnischer und ökologischer Fragestellungen und Lösungsansätze diskutiert werden soll.</span> | ||
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− | <div class="">Im Rahmen der vorangegangenen Standortuntersuchungen wurden von RNV und Stadtverwaltung Entscheidungsgrundlagen vorgelegt, teilweise nicht leicht nachvollziehbar schienen. So weist beispielsweise die sogenannte "Bewertungsmatrix" an einigen, nicht irrelevanten | + | <div class="">Im Rahmen der vorangegangenen Standortuntersuchungen wurden von RNV und Stadtverwaltung Entscheidungsgrundlagen vorgelegt, teilweise nicht leicht nachvollziehbar schienen. So weist beispielsweise die sogenannte "Bewertungsmatrix" an einigen, nicht irrelevanten Stellen Inkonsistenzen und nicht nachvollziehbare Argumentationen auf.</div> |
''Hinweise: Hier sollen die Pro-/ und Contra-Argumente in nachvollziehbarer Form erläutert werden. Außerdem sollen Bewertungen und Argumentationsstränge von verschiedenen Interessensgruppen auf ihre Schlüssigkeit hin überprüft werden. Bitte für Diskussionen die Diskussionsseite benutzen oder offline arbeiten.'' | ''Hinweise: Hier sollen die Pro-/ und Contra-Argumente in nachvollziehbarer Form erläutert werden. Außerdem sollen Bewertungen und Argumentationsstränge von verschiedenen Interessensgruppen auf ihre Schlüssigkeit hin überprüft werden. Bitte für Diskussionen die Diskussionsseite benutzen oder offline arbeiten.'' | ||
Version vom 23. September 2017, 21:09 Uhr
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Inhaltsverzeichnis
Situation
Anstehende Standortentscheidung
Kritik
Im Rahmen der vorangegangenen Standortuntersuchungen wurden von RNV und Stadtverwaltung Entscheidungsgrundlagen vorgelegt, teilweise nicht leicht nachvollziehbar schienen. So weist beispielsweise die sogenannte "Bewertungsmatrix" an einigen, nicht irrelevanten Stellen Inkonsistenzen und nicht nachvollziehbare Argumentationen auf.
Hinweise: Hier sollen die Pro-/ und Contra-Argumente in nachvollziehbarer Form erläutert werden. Außerdem sollen Bewertungen und Argumentationsstränge von verschiedenen Interessensgruppen auf ihre Schlüssigkeit hin überprüft werden. Bitte für Diskussionen die Diskussionsseite benutzen oder offline arbeiten.
Ochsenkopfwiese
Pro-Argumente:
Contra-Argumente:
Bergheimer Straße (bisheriger Standort)
Pro-Argumente:
Contra-Argumente:
Finanzierung
....
Alternative Konzepte / Standorte
In der aktuellen Planungsphase zum Entwicklungskonzept Bergheim-West, das als Entscheidungsgrundlage für die Standortentscheidung im Februar 2018 gilt, werden gemäß des offiziellen Auftrags keine weiteren Standortalternativen untersucht. In der Bürgerschaft werden jedoch durchaus alternative Standorte diskutiert und innovative Konzepte und Konzepte gefordert, wie sie modellhaft bereits in einigen anderen Städte realisiert wurden.
Neubau und Überbauung auf bisherigem Standort
Es gibt Vorschläge aus der Bürgerschaft, den Betriebshof auf aktuellem Standort neu zu bauen und anschließend eine Überbauung mit Wohnungen und zentralen Einrichtungen zu realisieren.
Beispiele:
- Kalkbreite Zürich (Detail-Artikel | Website Genossenschaft)
Verworfene Standorte
- Airfield
- Wieblingen
- Rohrbach-Süd
- Deutsche Bahn
- Messplatz
- Bahnstadt
- Pfaffengrund
- Paketpost
2013
2014
2015
Nach einem vollständigen Umzug des Betriebshofes kann die Fläche an der Bergheimer Str. anderweitig genutzt werden. Nach einer informellen Auskunft, die von einem Mitarbeiter des Ministeriums für Verkehr übermittelt wurde, müssen in diesem Fall die Verkaufserlöse bei einer möglichen späteren Veräußerung des HSB-Geländes an der Bergheimer Str. bei den Zuschusszahlungen des Landes für den neuen Betriebshof „Großer Ochsenkopf“ nicht gegengerechnet werden. Eine tatsächliche Überprüfung und Bestätigung kann jedoch erst im Nachhinein seitens des Rechnungshofs Baden-Württemberg erfolgen. Insgesamt ergibt sich daraus, dass optimale Finanzierungsvoraussetzungen derzeit nur mit der Variante „Großer Ochsenkopf“ gesehen werden. Weitere Verzögerungen bei der Beschlussfassung und dadurch dann beim Baurecht könnten dazu führen, dass die für Heidelberg avisierten 10 Mio. € in andere Regionen fließen und damit das latente Risiko einer teilweisen Stilllegung des bestehenden Betriebshofes mit spürbaren Auswirkungen auf die Qualität des ÖPNV in Heidelberg bestünde.
2016
23. November - Sitzung des Stadtentwicklungs- und Verkehrsausschuss zum Betreff:
Die Argumentation der RNV wurde stark bemängelt. Beschluss: Bis zur nächsten Sitzung des Stadtentwicklungs- und Verkehrsausschuss am 1. Februar werden die bisherigen neun Standorte plus Airfield in einer groben Matrix gegenübergestellt. Es wird in dieser Phase keine gesonderte Diskussion oder Beteiligung in den Bezirksbeiräten sowie den Stadtteilen erfolgen.Die verbleibenden Standorte werden einer vertieften Prüfung unterzogen, welche insbesondere die stadt-/ verkehrsplanerischen, ökologischen sowie wirtschaftlichen Gesichtspunkte berücksichtigt. Hierfür soll ein unabhängiger Gutachter beauftragt werden.Die Stadt Heidelberg wird dem Stadtentwicklungs- und Verkehrsausschuss am 1. Februar einen Kostenvoranschlag vorlegen.
Ergebnis: mehrheitlich beschlossen mit 14:01:02
16. Dezember - Gemeinderatssitzung - Antrag auf Änderung des Vorgehens ohne Gutachten
2017
31. Januar - Bau- und Umweltausschuss
1. Februar - Stadtentwicklungs- und Verkehrsausschuss mit Antragsänderung der SPD
Der Prozess zur Erarbeitung des Entwicklungskonzepts Bergheim wird wieder aufgerufen.
8. Februar - Haupt- und Finanzausschuss mit Antragsänderung der SPD
16. Februar - Gemeinderatssitzung mit Antragsänderung der SPD
- Im Rahmen des Entwicklungskonzeptes Bergheim (-West) ist verbindlich durch den Gemeinderat bis spätestens Februar 2018 zu entscheiden,
- Zielsetzung des Entwicklungskonzepts Bergheim (-West) muss sein: die
- Bei Entscheidung für einen Neubau auf der Fläche Großer Ochsenkopf sind im Rahmen des Entwicklungskonzeptes konkrete und verbindliche Ausgleichmaßnahmen bezüglich der Schaffung von öffentlich nutzbaren, qualitätsvollen Grünflächen am Standort Bergheimer Straße von mindestens 40% der Gesamtfläche zu definieren. sowie der Anteil an preisgünstigen Wohnraum von mindestens 40% geförderten Mietwohnungen und 30% geförderter Eigentumswohnungen für Schwellenhaushalte festzulegen. Ein weiteres Ziel ist die bedarfsgerechte Schaffung von preisgünstigem und gefördertem Wohnraum. Eine mögliche Zielgröße könnte sein: 40 % geförderte Mietwohnungen und 30 % geförderte Eigentumswohnungen für Schwellenhaushalte. Auch die am Großen Ochsenkopf dann noch verbleibende öffentliche Grünfläche ist als solche zu definieren und qualitativ hochwertig zu realisieren.
- Die RNV führt ihre Planungen für den Großen Ochsenkopf parallel weiter, um bei einer möglichen Entscheidung für diesen Standort in dem für die Förderung notwendigen Zeitplan zu bleiben.
- Der Gemeinderat empfiehlt der RNV, den jetzigen Standort des Betriebshofs an der Bergheimer Straße umgehend interimsweise für geregelte Arbeitsabläufe zu ertüchtigen.