N E U:Entwicklungskonzept Bergheim-West
Version vom 23. September 2017, 23:36 Uhr von Jaro Eiermann (Diskussion | Beiträge) (Die Seite wurde neu angelegt: „==<span class="author-a-z77zoz65zb7z86zoz66zz80zz67zz122zoffui">Allgemein</span>== <span class="author-a-z77zoz65zb7z86zoz66zz80zz67zz122zoffui">Das sogenannte…“)
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as Entwicklungskonzept Bergheim-West Perspektiven aufzeigen, wie das rund 60 Hektar große zentrale Stadtviertel langfristig weiterentwickelt werden kann. Der Gemeinderat hat am 29. Juni hierfür den Planungsprozess und die Bürgerbeteiligung beschlossen. Grundsätzlich geht es darum aufzuzeigen, welche Entwicklungspotentiale dieser Stadtteil hat und wodurch diese beeinflusst werden können. Im ersten Schritt soll unter anderem herausgearbeitet werden, welche Entwicklungsmöglichkeiten es jeweils gibt, wenn der Betriebshof am jetzigen Standort verbleibt oder wenn er auf eine Teilfläche des Großen Ochsenkopfs verlagert wird. Nach der Standortentscheidung im Februar 2018 sollen die vertiefenden Planungen für das Stadtquartier folgen."
16. Februar - Gemeinderatssitzung mit Antragsänderung der SPD
- Im Rahmen des Entwicklungskonzeptes Bergheim (-West) ist verbindlich durch den Gemeinderat bis spätestens Februar 2018 zu entscheiden,
- Zielsetzung des Entwicklungskonzepts Bergheim (-West) muss sein: die
- Bei Entscheidung für einen Neubau auf der Fläche Großer Ochsenkopf sind im Rahmen des Entwicklungskonzeptes konkrete und verbindliche Ausgleichmaßnahmen bezüglich der Schaffung von öffentlich nutzbaren, qualitätsvollen Grünflächen am Standort Bergheimer Straße von mindestens 40% der Gesamtfläche zu definieren. sowie der Anteil an preisgünstigen Wohnraum von mindestens 40% geförderten Mietwohnungen und 30% geförderter Eigentumswohnungen für Schwellenhaushalte festzulegen. Ein weiteres Ziel ist die bedarfsgerechte Schaffung von preisgünstigem und gefördertem Wohnraum. Eine mögliche Zielgröße könnte sein: 40 % geförderte Mietwohnungen und 30 % geförderte Eigentumswohnungen für Schwellenhaushalte. Auch die am Großen Ochsenkopf dann noch verbleibende öffentliche Grünfläche ist als solche zu definieren und qualitativ hochwertig zu realisieren.
- Die RNV führt ihre Planungen für den Großen Ochsenkopf parallel weiter, um bei einer möglichen Entscheidung für diesen Standort in dem für die Förderung notwendigen Zeitplan zu bleiben.
- Der Gemeinderat empfiehlt der RNV, den jetzigen Standort des Betriebshofs an der Bergheimer Straße umgehend interimsweise für geregelte Arbeitsabläufe zu ertüchtigen.