N E U:Verlegung Betriebshof RNV
Version vom 31. August 2017, 23:23 Uhr von Jaro Eiermann (Diskussion | Beiträge)
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Situation
Der Betriebshof der RNV in Heidelberg ist eine Betriebsstätte für die Unterbringung, Reinigung, Wartung und Reperatur vin Straßenbahnen und Bussen. Er ist laut RNV "in seiner Bausubstanz marode" und somit stark sanierunsbedürftig. "Er entspricht nicht den Anforderungen an Brandschutz, Arbeitssicherheit, Lärmschutz und Umweltschutz. Der derzeitige Betrieb ist nur unter betriebseinschränkenden Auflagen (zusätzliches Personal, Sperrung vonGleisen, Verschließen von Räumen, Rangierverbot in der Nacht) und aufgrund der Argumentation, dass ein Neubau" bzw. eine Interimssanierung, da die Entscheidung über den Neubau weiter vertagt wurde, "unmittelbar bevorsteht, noch möglich.
Weitere Details zur Finanzierungssituation (Stand etc. sind hier zu finden:
Konzept
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Aktuelle Pläne:
Chronik / Zeitplan
Stand: 4.Mai 2017
Detaillierte Chronik zum Betriebshof bis 13.08.2015:
vor 2013
Nach den ursprünglichen Planungen im Pfaffengrund wird aufgrund höherer Wirtschaftlichkeit (insbesondere bedingt durch die zentrale Lage) ein Aus- und Neubau am vorhandenen Standort Bergheimer Straße durch die RNV favorisiert
2013
13. April - Überreichung des GVFG-Antrages (GemeindeVerkehrsFinanzierungsGesetz) am bisherigen Standort „Neu- und Ausbau Betriebshof Heidelberg Bergheimer Str.; Gesamtkosten: 44,3 Mio.€, zuwendungsfähiger Anteil: 38,8 Mio.€“
4. Oktober - Bekanntgabe der Novellierung des LGVFG; sofortige Absenkung des Fördersatzes von 75% auf 50%. Übergangsregelung möglich, wenn für das betreffende Projekt vor dem 01.10.2013 Zuschüsse beantragt wurden und wenn bis zum 31.03.2014 in wesentlichen Teilen mit dem Bau begonnen wurde.
2014
19. Februar - Antrag auf Baugenehmigung nach § 49 LBO für den Ausbau des Betriebshofs Bergheimer Straße beim Amt für Baurecht und Denkmalschutz der Stadt Heidelberg gestellt.
26. Februar - Positiver Beschluss im Haushalts- und Finanzausschuss (HaFa)
13.März - Gemeinderatsbeschluss zum "Neu- und Ausbau des Betriebshofes am bisherigen Standort Bergheimer Str."
2015
18. März - Ministerialdirektor Dr. Uwe Lahl informiert den Oberbürgermeister der Stadt Heidelberg in einem Schreiben, dass aus Sicht des Landes weder die Übergangsregelung noch die Härtefallregelung für die Finanzierung des Betriebshofes zur Anwendung kommen könne. Gespräch der rnv-Geschäftsführung mit Vertretern des MVI. Maximal können 10 Mio. € für die geplanten Betriebshofprojekte der rnv in Heidelberg und Mannheim zusammen bereitgestellt werden. Damit ist der bislang geplante Aus- und Neubau des Betriebshofes am bestehenden Standort Bergheimer Str. für die rnv nicht finanzierbar.
26. Juni - Anmeldung im ÖPNV-Landesprogramm 2015 – 2019 für den „Neubau eines Betriebshofes Großen Ochsenkopf“. Diese Anmeldung beinhaltet ein 2- stufiges Konzept für den Neubau des Betriebshofes. In wiederholten Gesprächen der rnv-Geschäftsführung mit dem Ministerium für Verkehr – zuletzt am 9. September 2016 mit Ministerialrat Hickmann – wurde bestätigt, dass das Verkehrsministerium zu der Stufenlösung und der damit verbundenen Finanzierung (unter Vereinbarkeit der Förderregularien sowie Haushaltsvorgaben) einer ersten Stufe mit bis zu 10 Mio. € für den „Betriebshof Großer Ochsenkopf“ steht. Wenn es für die Zeit nach 2019 eine LGVFG-Nachfolgeregelung gibt, wird das Ministerium auch die Realisierung der 2. Stufe fördern. Bei einer Beibehaltung der aktuell gültigen Förderregularien, die nach heutigem Kenntnisstand vorauszusetzen sind, wären auch dafür bis zu 50% der zuwendungsfähigen Kosten förderfähig.
August - Auf der Suche nach Lösungen, die den genannten Rahmenbedingungen des Landes einerseits und dem schlechten Zustand des Heidelberger Betriebshofes andererseits Rechnung tragen, haben die Vertreter des Ministeriums der rnv empfohlen, einen abschnittsweisen Bau zu untersuchen.Bei einer abschnittsweisen Realisierung stünde der bestehende Standort Bergheimer Str. über viele Jahre gar nicht zur Verfügung, was erhebliche Risiken hinsichtlich der Betriebserschwerniskosten und der Aufrechterhaltung des Heidelberg ÖPNV bedeuten würde. Damit musste ein neuer Standort gesucht werden, der möglichst nahe am bestehenden Betriebshof liegt, um in der Übergangszeit, wenn beide Teile (alt und neu) in Betrieb sind, die Wege zwischen den Betriebshofteilen gering zu halten. Dies ist mit der nun vorliegenden Planung „Großer Ochsenkopf“ möglich.
Nach einem vollständigen Umzug des Betriebshofes kann die Fläche an der Bergheimer Str. anderweitig genutzt werden. Nach Auskunft aus dem Ministerium für Verkehr müssen in diesem Fall ggf. mögliche Verkaufserlöse bei einer möglichen späteren Veräußerung des HSB-Geländes an der Bergheimer Str. bei den Zuschusszahlungen des Landes für den neuen Betriebshof „Großer Ochsenkopf“ nicht gegengerechnet werden. Insgesamt ergibt sich daraus, dass optimale Finanzierungsvoraussetzungen derzeit nur mit der Variante „Großer Ochsenkopf“ bestehen. Weitere Verzögerungen bei der Beschlussfassung und dadurch dann beim Baurecht könnten dazu führen, dass die für Heidelberg avisierten 10 Mio. € in andere Regionen fließen und damit das latente Risiko einer teilweisen Stilllegung des bestehenden Betriebshofes mit spürbaren Auswirkungen auf die Qualität des ÖPNV in Heidelberg bestünde.
2016
23. August - Untersuchung zur Eignung des Messplatzes Kirchheim als rnv-Betriebshof: Die erste grobe Prüfung zur Eignung des Messplatzes mit angrenzendem Abfallwirtschafts- gelände als neuen Straßenbahn-Betriebshof der rnv GmbH hat ergeben, dass eine Realisierung nur mit aufwendigen Maßnahmen und nur zum Teil möglich ist. (--> Anlage 06 zur Drucksache: 0014/2017/BV (https://www.dropbox.com/s/wn5bwbrcys76l1j/16_08_23_06_Untersuchung_zur_Eignung_des_Messplatzes_Kirchheim_als_rnv_Betriebshof.pdf?dl=0)
23. November - Sitzung des Stadtentwicklungs- und Verkehrsausschuss zum Betreff:
Großer Ochsenkopf Heidelberg Bergheim: Machbarkeitsuntersuchung eines Straßenbahnbetriebshofs der Rhein-Neckar-Verkehr GmbH auf einem Teilbereich des Großen Ochsenkopfs
Anlagen:
- Eckpunktepapier Betriebshof Heidelberg: Anlage 06 zur Drucksache: 0014/2017/BV :https://www.dropbox.com/s/kl91j9o6hebkcjj/16_11_23_Beschlussvorlage_Beschlusslauf.pdf?dl=0
- Präsentation des Aktionsbündnis Bergheim-West: https://www.dropbox.com/s/qay6c1iqcpcoeql/16_11_23_16_Praesentation_Aktionsbuendnis_Bergheim_West_23_11_2016.pdf?dl=0
- Beschlussvorlage / Beschlusslauf: https://www.dropbox.com/s/kl91j9o6hebkcjj/16_11_23_Beschlussvorlage_Beschlusslauf.pdf?dl=0
Die Argumentation der RNV wurde stark bemängelt. Beschluss: Bis zur nächsten Sitzung des Stadtentwicklungs- und Verkehrsausschuss am 1. Februar werden die bisherigen neun Standorte plus Airfield in einer groben Matrix gegenübergestellt. Es wird in dieser Phase keine gesonderte Diskussion oder Beteiligung in den Bezirksbeiräten sowie den Stadtteilen erfolgen.Die verbleibenden Standorte werden einer vertieften Prüfung unterzogen, welche insbesondere die stadt-/ verkehrsplanerischen, ökologischen sowie wirtschaftlichen Gesichtspunkte berücksichtigt. Hierfür soll ein unabhängiger Gutachter beauftragt werden.Die Stadt Heidelberg wird dem Stadtentwicklungs- und Verkehrsausschuss am 1. Februar einen Kostenvoranschlag vorlegen.Ergebnis: mehrheitlich beschlossen mit
14:01:02
Oberbürgermeister Prof. Dr. Würzner gibt zu bedenken, dass mit dem Gutachter geklärt werden müsse, ob eine vertiefte Prüfung so schnell machbar sei, dass die Endabrechnung für die aktuelle Förderperiode noch erreicht werden könne. Er macht deutlich, dass er dies bezweifele und gegebenenfalls müsse er sich überlegen, ob er die städtischen Mittel für dieses Vorhaben überhaupt freigeben könne.
16. Dezember - Gemeinderatssitzung - Antrag auf Änderung des Vorgehens ohne Gutachten
Aufgrund der Beschlusslage der Aufsichtsratssitzungen der HSB und SWH GmbH empfiehlt die Verwaltung dem Gemeinderat im Rahmen der Sitzungsfolge Stadtentwicklungs- und Verkehrsausschuss (01.02.2017), Haupt- und Finanzausschuss (08.02.2017) und Gemeinderat (16.02.2017) abweichend von der bisherigen Beschlusslage des Stadtent- wicklungs- und Verkehrsausschuss vom 23.11.2016 eine abschließende Standortentscheidung zu treffen. Die Verwaltung wird für die geplante Sitzungsfolge in Zusammenarbeit mit der HSB und der Rhein-Neckar-Verkehr GmbH eine umfassende Entscheidungsvorlage vorbereiten.
32:03:10
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2017
12. Januar - Veröffentlichung der Standortevaluation
Großer Ochsenkopf: 41,3 / Bergheimer Straße: 35,9
Komplette Evaluation: https://www.dropbox.com/s/0tedupqr2t2n455/17_01_12_08_1_Bewertungsmatrix_Standortevaluation.pdf?dl=0
Nur Ochsenkopf / Bergheimer Str. https://www.dropbox.com/s/rl4uyyvj8t4odyp/17_01_12_08_2_Bewertungsmatrix_Standortevaluation.pdf?dl=0
Die Evaluation wird grundsätzlich kritisch gesehen, da der Standort "Großer Ochsenkopf" aufgrund der Ausweisung im Flächennutzungsplan als bereits bestehende Gewerbefläche ohne ökologische Funktion bewertet wurde und insgesamt ein inkonsistenter Umgang mit der Bewertung der "Grünfläche" erkennbar ist. Auch die städtebauliche Bewertung der beiden Standort ist sehr fragwürdig.
31. Januar - Sachantrag der SPD für den Bau- und Umweltausschuss am 31.1.2017 TOP 9.1: Öffentliche Grünflächen in der InnenstadtProf. Dr. Anke Schuster, Fraktionsvors. Michael Rochlitz, stellv. Vorsitzender Irmtraud Spinnler, stellv. Vorsitzende Karl EmerMirko Geiger Andreas Grasser Dr. Monika Meißner Mathias MichalskiMarktplatz 1069117 Heidelberg 06221/58471-51 Geschaeftsstelle@spd- fraktion.heidelberg.de 31.01.2017Im Ablauf der Bürgerbeteiligung zum "Entwicklungsplan Bergheim West" soll eine Entscheidung erarbeitet werden, ob die gesamte Fläche des sogenannten "Großen Ochsenkopfes" umgewandelt werden soll in eine Grünfläche. Diese Entscheidung steht auch im Zusammenhang mit der Entscheidung über den Standort Betriebshof.Begründung:Eine so weitreichende Entscheidung bedarf der Beteiligung der Bürgerschaft. --> https://www.dropbox.com/s/i8w6xlczwy08ibf/17_01_31_04_Sachantrag_der_SPD_Fraktion_vom_31_01_2017.pdf?dl=0
31. Januar - Bau- und Umweltausschuss
??????
1. Februar - Stadtentwicklungs- und Verkehrsausschuss mit Antragsänderung der SPD
- Der Standort Ochsenkopf wird abgelehnt.
- Der Prozess zur Erarbeitung des Entwicklungskonzepts Bergheim wird wieder aufgerufen.
09:06:00
Präsentation der RNV mit Standortevaluation: https://www.dropbox.com/s/kpi1orsmx2g69v5/17_02_01_17_Praesentation_rnv_SEVA_01_02_2017.pdf?dl=0
8. Februar - Haupt- und Finanzausschuss mit Antragsänderung der SPD
Der OB stellt den Geschäftsordnungsantrag, die Beschlussvorlage ohne Empfehlung dem Gemeinderat zur Entscheidung vorzulegen.
11 : 1 : 3
Stimmen Beschlussempfehlung des Haupt- und Finanzausschusses:Die Beschlussvorlage wird dem Gemeinderat ohne Beschlussempfehlung zur Entscheidung vorgelegt.
16. Februar - Gemeinderatssitzung mit Antragsänderung der SPD
1. Das Entwicklungskonzept Bergheim (-West) mit integrierter Entscheidung über den Standort des Betriebshofs wird mit Bürgerbeteiligung sofort auf den Weg gebracht und bis Februar 2018 abgeschlossen.
2. Im Rahmen des Entwicklungskonzeptes Bergheim (-West) ist verbindlich durch den Gemeinderat bis spätestens Februar 2018 zu entscheiden, ob der Betriebshof am derzeitigen Standort neu gebaut wird oder ob die Fläche Großer Ochsenkopf als Standort für den Betriebshof, als Gewerbefläche oder als Grünfläche festgelegt wird.
3. Zielsetzung des Entwicklungskonzepts Bergheim (-West) muss sein: die Lebensqualität im Stadtteil deutlich zu erhöhen.
4. Bei Entscheidung für einen Neubau auf der Fläche Großer Ochsenkopf sind im Rahmen des Entwicklungskonzeptes konkrete und verbindliche Ausgleichmaßnahmen bezüglich der Schaffung von öffentlich nutzbaren, qualitätsvollen Grünflächen am Standort Bergheimer Straße von mindestens 40% der Gesamtfläche zu definieren. sowie der Anteil an preisgünstigen Wohnraum von mindestens 40% geförderten Mietwohnungen und 30% geförderter Eigentumswohnungen für Schwellenhaushalte festzulegen. Ein weiteres Ziel ist die bedarfsgerechte Schaffung von preisgünstigem und gefördertem Wohnraum. Eine mögliche Zielgröße könnte sein: 40 % geförderte Mietwohnungen und 30 % geförderte Eigentumswohnungen für Schwellenhaushalte. Auch die am Großen Ochsenkopf dann noch verbleibende öffentliche Grünfläche ist als solche zu definieren und qualitativ hochwertig zu realisieren.
5. Die RNV führt ihre Planungen für den Großen Ochsenkopf parallel weiter, um bei einer möglichen Entscheidung für diesen Standort in dem für die Förderung notwendigen Zeitplan zu bleiben.
6. Der Gemeinderat empfiehlt der RNV, den jetzigen Standort des Betriebshofs an der Bergheimer Straße umgehend interimsweise für geregelte Arbeitsabläufe zu ertüchtigen.
41 : 2 : 1