N E U:Entwicklungskonzept Bergheim-West

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Allgemein

Das sogenannte Entwicklungskonzept Bergheim-West wurde nach Antrag der SPD am 16. Februar in einer Gemeinderatssitzung auf den Weg gebracht. Hintergrund ist die vorangegangene Debatte um die Verlegung des Betriebshof der RNV, für die zwei Standorte, beide in Bergheim, realistisch sind, für die bisher aber keine ausreichende Entscheidungsgrundlage vorgelegt wurde.

Laut Stadtverwaltung soll "das Entwicklungskonzept Bergheim-West Perspektiven aufzeigen, wie das rund 60 Hektar große zentrale Stadtviertel langfristig weiterentwickelt werden kann. Der Gemeinderat hat am 29. Juni hierfür den Planungsprozess und die Bürgerbeteiligung beschlossen. Grundsätzlich geht es darum aufzuzeigen, welche Entwicklungspotentiale dieser Stadtteil hat und wodurch diese beeinflusst werden können. Im ersten Schritt soll unter anderem herausgearbeitet werden, welche Entwicklungsmöglichkeiten es jeweils gibt, wenn der Betriebshof am jetzigen Standort verbleibt oder wenn er auf eine Teilfläche des Großen Ochsenkopfs verlagert wird. Nach der Standortentscheidung im Februar 2018 sollen die vertiefenden Planungen für das Stadtquartier folgen."

Chronik

Hier sind alle Aktivitäten chronologisch aufgeführt.
Quellen: Stadt Heidelberg - Website / Suche nach "Betriebshof"
Stand: 4.Mai 2017
Detaillierte Chronik zum Betriebshof bis 13.08.2015: 
16. Februar - Gemeinderatssitzung mit Antragsänderung der SPD
  1. Das Entwicklungskonzept Bergheim (-West) mit integrierter Entscheidung über den Standort des Betriebshofs wird mit Bürgerbeteiligung sofort auf den Weg gebracht und bis Februar 2018 abgeschlossen.
  2. Im Rahmen des Entwicklungskonzeptes Bergheim (-West) ist verbindlich durch den Gemeinderat bis spätestens Februar 2018 zu entscheiden, ob der Betriebshof am derzeitigen Standort neu gebaut wird oder ob die Fläche Großer Ochsenkopf als Standort für den Betriebshof, als Gewerbefläche oder als Grünfläche festgelegt wird.
  3. Zielsetzung des Entwicklungskonzepts Bergheim (-West) muss sein: die Lebensqualität im Stadtteil deutlich zu erhöhen.
  4. Bei Entscheidung für einen Neubau auf der Fläche Großer Ochsenkopf sind im Rahmen des Entwicklungskonzeptes konkrete und verbindliche Ausgleichmaßnahmen bezüglich der Schaffung von öffentlich nutzbaren, qualitätsvollen Grünflächen am Standort Bergheimer Straße von mindestens 40% der Gesamtfläche zu definieren. sowie der Anteil an preisgünstigen Wohnraum von mindestens 40% geförderten Mietwohnungen und 30% geförderter Eigentumswohnungen für Schwellenhaushalte festzulegen. Ein weiteres Ziel ist die bedarfsgerechte Schaffung von preisgünstigem und gefördertem Wohnraum. Eine mögliche Zielgröße könnte sein: 40 % geförderte Mietwohnungen und 30 % geförderte Eigentumswohnungen für Schwellenhaushalte. Auch die am Großen Ochsenkopf dann noch verbleibende öffentliche Grünfläche ist als solche zu definieren und qualitativ hochwertig zu realisieren.
  5. Die RNV führt ihre Planungen für den Großen Ochsenkopf parallel weiter, um bei einer möglichen Entscheidung für diesen Standort in dem für die Förderung notwendigen Zeitplan zu bleiben.
  6. Der Gemeinderat empfiehlt der RNV, den jetzigen Standort des Betriebshofs an der Bergheimer Straße umgehend interimsweise für geregelte Arbeitsabläufe zu ertüchtigen.
Ergebnis: 41 : 2 : 1