im Folgenden soll ein Wiki erstellt werden, welches die bislang durchgeführten und kommenden Tätigkeiten zur Entwicklung des Verein Vereins "Mikrokosmos - Reallabors Ländlicher Raum e.V." protokolliert.
==Protokolle und Historie==
Beigefügt die Protokolle zu den einzelnen Plena. Diese sollen später nochmals kurz kommentiert werden , um den rötlichen Faden in unserer Geschichte zu erkennen.
==Sozio-Ökonomisches Experiment==
<div class="dDoNo gsrt" style="margin-bottom: 0; line-height: normal;"><span data-dobid="hdw">Im Rahmen unserer Vereinsgründung/Zwischennutzung entstand der Begriff des "sozio-ökonomischen Experiments". </span></div><div class="dDoNo gsrt" style="margin-bottom: 0; line-height: normal;"><span data-dobid="hdw">Zunächst stellt sich das Experiment durch einen gewagten Versuch, mit einem verbundenen Risiko dar. Benanntes Risiko kann bspw. finanzieller Natur sein, (aber auch bis hin zum Schaden am Menschen selbst bspw. durch Fahrlässigkeit.) Das zweite Beispiel </span><span data-dobid="hdw">s</span><span data-dobid="hdw">o soll in diesem Kapitel nicht besprochen werden.</span></div>
<div class="dDoNo gsrt" style="margin-bottom: 0; line-height: normal;"></div>
<div class="dDoNo gsrt" style="margin-bottom: 0; line-height: normal;"><span data-dobid="hdw">Wenn man sich den Chemielaboranten vorstellt, der verschiedene Stoffe in einem Erlenmeierkolben mixt und reagieren lässt, so stellt man sich das klassiche Experiment vor. Mehrere Ausgangsstoffe reagieren zu einem Endprodukt.</span></div>
Per se sind wir als Vereinsmitglieder genau das. : Ein Haufen verschiedenster Persönlichkeiten, der in einem "Erlenmeierkolben" monatlich tagt und überlegt wie Kultur generiert und transformiert werden kann.
Mit der Gründung eines gemeinwohlorientierten Kunst- & Kulturvereins in Form einer offiziellen juristischen Person im Vereinsregister wird klar, das dass es sich bei dem Experiment um ein hoch-offizielles hochoffizielles Anliegen handelt. Vorstände der Organisation werden haftbar , wenn sich der Verein nicht an die "Spielregeln" hält.
Gemäß Somit wird von der Vereinsmarschrichtung erwartet, dass ein konstuktiver Benefit für die Umwelt generiert werden sollwird. Gemäß der u.s. Definition für den Begriff des im Folgenden genannten Begriffs "Sozialsozial", soll der Verein genau hier den Mehrwert für Mitglieder und Stadt generieren. (Eine - eine soziale Bewegung).
Aufgrund von vertraglichen Verpflichtungen, die der Vorstand bzw. die juristische Person des Vereins eingeht (Kontoführung, Mietverträge, Ausschanklizenz...) wird klar, dass auch ein soziales Projekt oder eben Experiment finanziert werden muss. Aufgrund der Diversität der Mitglieder und auch aufgrund der sozialen Grundeinstellung der Mehrheit der Mitglieder wird es als schwierig verstanden eine klare Finanzierung für die Durchführung festzulegen.
Die Herausforderung hier ist, dass die Gruppe entscheiden muss über welche Wege sie ihr Vorhaben finanziert haben möchte , wenn nicht alle laufenden Kosten über die Mitgliedsbeiträge gedeckt werden könnnen. (Hierzu Diesbezüglich folgt noch mehr...)
==Kontoeröffnung==
Die Kontoeröffnung und die Einrichtung der SEPA-Lastschrift-Mandate zur Einziehung der monatlichen Beiträge gemäß Satzung, war bei uns Aufgabe des Kassenwarts. Zunächst wurden die Onlinebanking-Angebote der hiesigen Banken analysiert. Hierbei bestenfalls folgende Rahmenbedingungen beachten:
- Bietet eine Bank ein Vereinskonto an?
Zunächst wurden die Onlinebanking Angebote der hiesigen Banken analysiert. Einige Banken bieten auch direkt ein Vereinskonto an (In unserem Fall ist die Wahl auf die Volksbank gefallen da die 2€ - Können monatlich kalkulierbarer waren als beispielsweise die Kopplung anfallende Kontoführungsgebühren unabhängig von der Kontoführungsgebühren Anzahl an die Anzahl von jährlichen Buchungen im Jahr). Ein weiterer Grund für die VoBa war das gute Ansehen jener Bank in userer Gemeinde und darüber hinaus die Möglichkeit berechnet werden? - Bietet ein Finanzierungsinstitut Fördergelder zu bestimmten Projekten zu beantragen (Hierzu später mehr...)?
Die Kontoeröffnung erfolgt prinzipiell wie bei jeder Privatperson. Der Unterschied liegt nur darin, dass der erste und zweite Vorstand als auch der Kassenwart gleichermaßen bevollmächtigt sind und auch alle drei Unterschriftsproben bei der Bank vorliegen müssen.
Die EC-Karte wird auf eine natürliche Person ausgestellt (Kassenwart).
Der Kassenwart ist dann noch in der Pflicht eine Gläubiger-ID bei der Bundesbank zu beantragen. [https://extranet.bundesbank.de/scp/ Gläubiger ID Antrag]
Der Kassenwart ist dann noch in der Pflicht eine Gläubiger ID bei der Bundesbank zu beantragen. [https://extranet.bundesbank.de/scp/ Gläubiger ID Antrag] Dieser gewährleistet, dass der Verein vertrauenswürdig genug ist , um SEPA-Lastschriften durchzuführendurchführen zu dürfen.
==Finanzierung==
Zunächst wird unter 3 drei verschiedenen Tätigkeitsbereichen unterschieden. : Dem '''ideellen Bereich''', der '''Vermögensverwaltung''' und dem '''wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb'''. Diese sollen im Folgenden eläutert erläutert werden, wobei konkrete Beispiele/ Gedankenexperimente exemplarisch dargestellt werden. Das Kapitel ist zunächst theoretischer Natur und soll im Verlauf der Wiki-Erstellung protokollieren, wie die Finanzierung des Reallabors erfolgen soll.
'''1. Ideeller Bereich:''' Der Ideelle ideelle Bereich ist jener Bereich , in dem wir als gemeinnützige Organisation arbeiten möchten. Er finanziert sich ausschließlich über Mitgliedsbeiträge, Spenden und Zuschüsse.
"[...] Nach der Satzung und tatsächlichen Geschäftsführung ist ein steuerbegünstigter Verein ideell tätig. Es berührt den ideellen Charakter des gemeinnützigen Vereins jedoch nicht, wenn er nebneher auch wirtschaftliche Tätigkeiten entfaltet. D.h. ein gemeinnütziger Verein kann z.B. Festveranstaltungen durchführen, ohne dass er damit seine Gemeinnützgikeit gefährdet. Voraussetzung ist jedoch, dass er überwiegend seine ideellen, satzungsmäßigen Zwecke verfolgt. [...]"
'''2. Vermögensverwaltung:''' Hierzu zählen Kapitalerträge (Stand heute: irrelevant), Mieten und Pachten.
Da wir planen unsere Vereinsräume auch an kulturorientierte Personengruppen wie Künstler zu vermieten, muss verstanden werden , wie die vertragliche Rechtslage definiert ist. [(Hierzu laufen bereits erste Untersuchungen]).
'''3. Wirtschaftlicher Zweckbetrieb:''' Dieser unterteilt sich in den reinen "Zweckbetrieb" und den "steuerpflichtigen wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb".
'''''3.1. Zweckbetrieb:'''''
Hierzu zählen '''Vereinsfeste''' und gesellige Veranstaltungen, für die Eintritt erhoben wird, die . Entgeltlich betrachtet können bspw. entgeltliche Bewirtung mit '''Speisen und Getränken''', Unterhaltung einer '''Vereinsgaststätte''', Sponsoring in Form von '''Werbung''' in Vereinszeitschriften, auf Sportanlagen, Kleidungsstücken, Trikotwerbung, Schuhen, '''Sponsoring''', - soweit der Verein aktiv mitwirkt, - '''Sammlung''' und Verkauf von Altkleidern und sonstigem Altmaterial, Veranstaltungen von '''Flohmärkten''' und '''Verkaufsbasaren''', Verkauf von '''Sportausrüstungen''', '''Sportveranstaltungen''' unter Einsatz von Spielern, die für ihre sportliche Betätigung über eine bloße Aufwandsentschädigung hinaus bezahlt werden, sowie '''gewerbliche Vermietung''' von Vereinssälen und anderer Einrichtung.
'''''3.2. Steuerpflichtiger wirtschaftlicher Geschäftsbetrieb (vgl. §64):'''''
Unterhält der gemeinnützige Verein wirtschaftliche Geschäftsbetriebe, die über die bloße Vermögensverwaltung hinausgehen und nicht als Zweckbetriebe behandelt werden können , unterliegt der Verein für den Gewinn aus diesen steuerpflichtigen wirtschaftlichen Geschäftsbetrieben grundsätzlich der Körperschaft- und Gewerbesteuer. Zu diesen steuerpflichtigen wirtschaftlichen Geschäftsbetrieben gehören auch die geselligen Veranstaltungen eines gemeinnützigen Vereins, egalunabhängig davon, ob zu diesen Veranstaltungen nur Vereinsmitglieder oder auch AußenstehendeZutritt Außenstehende Zutritt haben. Voraussetzung ist immer, dass Einnahmen im Zusammenhang mit den Veranstaltungen erzielt werden. Alle steuerpflichtigen wirtschaftlichnen Geschäftsbetriebe zusammmen bilden gemeinsam einen steuerpflichtigen wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb, bei dem zu prüfen ist , ob er die Besteuerungsgrenze von 30.678€ im Jahr übersteigt.
Die Besteurungsgrenze Besteuerungsgrenze von 30.678 € soll nach Erreichung im konkreten Fall besprochen werden.
==Organisationsentwicklung (Exkurs)==
Im Rahmen des geplanten Zielfindungs-Workshop schlagen wir einen vorgelagerten Teamfindungs-Workshop vor. Hierzu soll im offenen Rahmen die DISG -Analyse durchgeführt und diskutiert werden. Die Kosmonauten sollen anschließend die interdisziplinären Arbeitsgruppen gemäß Ihrer ihrer Persönlichkeitsstrukturen festlegen , um optimale Gruppenergebenisse zu generieren.
selbsttätige Umwandlung abgestorbenen Körpergewebes in gesundes Gewebe